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Allgemeine Geschäftsbedingungen der arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR Halle/Saale (gültig ab 01.01.2019)

  • § 1 Allgemeines

  • Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  • Die Geltung von Einkaufs- oder Lieferbedingungen des Vertragspartners ist ausgeschlossen.
  • Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  • Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn dies durch die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR schriftlich bestätigt wird.
  • § 2 Vertragsschluss

  • Die vom Kunden per Internet, Fax oder schriftlich aufgegebene und bei der arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR eingegangene Bestellung ist bindend.
  • Die für die gekauften Produkte von der arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR  erstellte und aus der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung ersichtliche Produktbeschreibung ist Vertragsbestandteil.
  • § 3 Preise

  • Sämtliche Angebote der arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR sind freibleibend und unverbindlich.
  • Alle Preise verstehen sich ab Firmensitz der arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR zuzüglich Fracht, Verpackung, Transportversicherung sowie zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen, z.B. Installation und Montage werden gesondert berechnet, gleiches gilt für eventuell anfallende Zollgebühren.
  • Die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR ist berechtigt, irrtümlich falsch angegebene Preise zu berichtigen. Führt die Berichtigung zu einer Preiserhöhung, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • Die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR ist berechtigt, im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin die Preise anzugleichen, wenn sich die Preise der Zulieferer, Währungsparitäten, oder sonstige Kosten erhöhen. Kaufpreiserhöhungen werden dem Kunden mitgeteilt und mit Zugang der Mitteilung wirksam. Der Kunde kann hinsichtlich der betroffenen Ware vor Lieferung vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn bezüglich des Vertragsgegenstandes hoheitliche Abgaben (insbes. Steuern/Zölle/Gebühren etc.) erhöht oder eingeführt werden.
  • § 4 Lieferbedingungen

  • Die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, wenn die Teillieferung oder Teilleistung vor Fälligkeit der Lieferverpflichtung erfolgt und bei Teillieferung oder Teilleistung darauf hingewiesen wird. Eine Teillieferung oder Teilleistung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde zur Vermeidung von Sachmängeln Lieferung aus einer Serie verlangen kann.
  • Soweit keine andere Lieferform vereinbart ist, erfolgt die Abholung der Ware durch den Kunden bei der arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an ihn übergeben worden ist.
  • Ansonsten geht die Gefahr auf den Kunden mit der Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer über.
  • Bei Versand der Ware durch von arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR beauftragte Frachtführer schließt die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR generell eine Transportversicherung auf Kosten des Kunden ab, soweit der Kunde dem nicht bei Bestellung ausdrücklich schriftlich widerspricht.
  • § 5 Zahlung

  • Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der arwicut Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR sofort nach Rechnungserhalt zahlbar und fällig. Bei Nichtzahlung gerät der Kunde auch ohne vorherige Mahnung in Zahlungsverzug.
  • Die Zahlung hat brutto auf die angegebenen Konto oder per Scheck (Verrechnungsscheck) zu erfolgen. Ausdrückliche schriftliche Skontovereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
  • Sollten Kunden nicht mehr bei unseren Kreditversicheren  versichert sein, erfolgt eine Lieferung prinzipiell nur per Vorkasse.
  • Die Lieferung an Neukunden erfolgt generell per Barnachnahme bzw. Vorkasse.
  • Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 11% p.a. mindestens jedoch in jeweiliger gesetzlicher Höhe zu berechnen. Für Mahnungen nach Fälligkeit hat der Kunde eine pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 € je Mahnung zuzüglich der jeweiligen gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen.
  • Die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR ist berechtigt, nach schriftlicher Information an den Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen angefallen, so ist die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
  • Werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR berechtigt, sämtliche zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verbindlichkeiten fällig zu stellen. Die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR ist in diesem Fall außerdem berechtigt, bei weiteren Lieferungen Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistung zu verlangen.
  • § 6 Aufrechnung/Zurückbehaltung

  • Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn seine geltend gemachten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR als unbestritten anerkannt worden sind. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, wenn und soweit er Nacherfüllungsansprüche geltend macht, sofern nicht das Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht wie der Nacherfüllungsanspruch.
  • § 7 Sachmangel

  • Die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR haftet für etwaige Sachmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen. § 10 bleibt unberührt.
  • Masse/Gewichte oder Eigenschaften der gelieferten Sachen gelten nur dann als zugesichert oder garantiert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Ansonsten gelten alle Angaben als Durchschnittswerte gleichartiger Sachen mittlerer Art und Güte.
  • § 8 Geltendmachung von Mängelansprüchen

  • Die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und einen Mangel unverzüglich, spätestens jedoch binnen 2 Tagen nach Erhalt der Ware, der arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb eines halben Jahres nach Gefahrübergang gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
  • Jegliche Mängelansprüche sind unter Angabe der Lieferschein- oder Rechnungsnummer geltend zu machen. Auf Verlangen der arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR hat der Kunde seine Anspruchsberechtigung nachzuweisen. Bis zum Nachweis darf die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR die Nacherfüllung verweigern. Jegliche Haftungsansprüche der arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR sind bis zum Nachweis der Berechtigung ausgeschlossen.
  • Zum Erhalt der Nacherfüllungsansprüche hat der Kunde die verkaufte Ware vollständig zurück zu gewähren. Nacherfüllungsansprüche sind gehemmt, sofern die Ware nicht vollständig zurück gewährt wird.
  • Zur Befriedigung von jeglichen Mängelansprüchen ist die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR nur dann verpflichtet, wenn die Kaufpreissumme gezahlt wurde und keine sonstigen Zahlungen offen stehen. Der Anspruch auf Abwendung der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch anderweitige Sicherheitsleistung ist ausgeschlossen.
  • Sofern eine andere als die bestellte Ware oder die bestellte Ware in mehrfacher Menge geliefert wird, erstattet die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR dem Kunden den Rechnungsbetrag zurück, nachdem die Ware vollständig und unversehrt bei der arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR eingegangen ist. Transportaufträge zur Beförderung der bei der arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR erworbenen Sache werden ausschließlich durch die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR auf eigene Rechnung ausgelöst.
  • § 9 Verjährung

  • Die Geltung von § 212 BGB ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR wegen Vorsatz haftet.
  • § 10 Haftungsbeschränkung

  • Schadensersatzansprüche, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sind sowohl gegenüber der arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR als auch gegenüber deren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  • Für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter und den Verlust von Daten wird die Haftung ausgeschlossen.
  • Soweit die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR zur Haftung verpflichtet ist, wird diese der Höhe nach begrenzt auf das Zweifache des Auftragswertes.
  • Schadensersatzansprüche, die nicht auf dem Nacherfüllungsrecht beruhen, verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Sofern die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR auf Grund höherer Gewalt, Unmöglichkeit oder sonstiger von ihr nicht zu vertretender Umstände vom Vertrag zurücktritt, können ihr gegenüber keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
  • § 11 Eigentumsvorbehalt

  • Die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommen, ist die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR berechtigt, die Ware zurückzuverlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln.
  • Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs einbauen und umbilden. Insoweit erlangt die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR einen Miteigentumsanteil. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt seine künftigen Forderungen aus dieser Weitergabe an die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR zur Sicherheit ab, welche diese Abtretung annimmt. Hinsichtlich weitergegebener Miteigentumsanteile gilt dies entsprechend der Höhe des Verkaufswertes des Anteils. Auf Verlangen muss der Kunde Namen und Anschrift der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche der arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR mitteilen.
  • Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware müssen der Kunde auf das Eigentum der arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR hinweisen und diese unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
  • Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritter zu verlangen. Diese Rechte der arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind. In der Rücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR liegt kein Vertragsrücktritt. Die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR ist nicht verpflichtet, Kosten für die Lagerung von Vorbehaltsware zu erstatten.
  • § 12 Verzugsschaden bei Nichtabnahme

  • Erfolgt durch den Kunden keine Abnahme der ordnungsgemäßen Lieferung der Ware, so gerät er in Annahmeverzug. Verweigert der Kunde nach einer ihm durch die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme, so ist die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR in diesem Fall berechtigt, zusätzlich zum Zahlungsanspruch als Schadensersatz wegen Nichterfüllung eine pauschalierte Entschädigung von 20 % des Vertragsendpreises in Rechnung zu stellen, soweit der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. Im übrigem bleibt der arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
  • Wird bei Abnahmeverzug des Kunden auf dessen Wunsch durch die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR eine Zwischenlagerung der Ware vorgenommen, so wird eine Lagerungsgebühr von zumindest 1,5 % pro Tag des Preises erstmalig mit dem 15. Tag fällig.
  • § 13 Erfüllungsort/Gerichtsstand

  • Erfüllungsort ist der Firmensitz der arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR in Halle(Saale).
  • Soweit der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Halle(Saale) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen der arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR und dem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  • § 14 Datenverarbeitung und Datenschutz

  • Siehe Datenschutzinformation der arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR
  • § 15 Schlussbestimmungen

  • Für diese Geschäftsbedingungen und alle abgeschlossenen Verträge zwischen der arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch. Eine Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
  • Die Nichtausübung eines Rechts durch die arwicut  Wasserstrahlschneidtechnik A. & R. Wiedau GbR gemäß diesen Geschäftsbedingungen bedeutet kein Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts.
  • Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Partner, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu vereinbaren, die soweit rechtlich möglich dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im Vertrag zum Ausdruck gekommen Interessen der Partner am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Vertragsparteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.